Anspruch: Kläger A (AG) gegen B auf Rückzahlung der Ausbildungskosten iHv €56.666,53 sA gem Rückzahlungsvereinbarung
Sachverhalt: Es gab zwischen einem Unternehmer A und einer Person B eine Vereinbarung hinsichtlich der Rückzahlung der Ausbildungskosten die von A getragen werden für eine Pilotenausbildung. A finanzierte die Ausbildungskosten und B konnte entweder eine Rückzahlung über eine bestimmte Beschäftigungsdauer bei A erbringen, oder am freien Markt für eine andere Fluglinie tätig sein und in diesem Rahmen die Ausbildungskosten zurückzahlen. Es bestand keine Verpflichtung mit diesem Arbeitgeber (A) ein Dienstverhältnis in weiterer Folge abzuschließen.
Die Anwendbarkeit von § 2d AVRAG und auch dessen anloge Anwendung wurde von den Vorinstanzen verneint.
Auch wurde vom OGH keine Unvereinbarkeit mit § 879 ABGB gesehen.
Quellen: